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Knowhow

Samstag, 26. April 2008

Schweizer Poker-Recht

Folgende Poker-Regeln sind in der Schweiz durch die ESBK festgelegt.

Bei Poker Cash-Games (voneinander unabhängige Einzelspiele, bei denen ein Spieler jederzeit aussteigen kann und die Chips gegen Geld eingetauscht werden können) hängt der in Aussicht stehende Gewinn überwiegend vom Zufall ab. Werden Poker Cash-Games gespielt, so liegt ein Glücksspiel im Sinne des Spielbankengesetzes vor. Die ESBK wird diese Spiele ausserhalb von Spielbanken gestützt auf ihre strafrechtlichen Kompetenzen verfolgen. Strafbar sind dabei die Organisatoren des Spiels und nicht die Spieler. Spielgelder werden konsequent bei allen Personen eingezogen.

Wird Poker nicht in Form von Cash-Games, sondern im Rahmen von Pokerturnieren gespielt (zusammenhängende Serie von Spielen mit fixem Buy-In, stetig steigenden Blinds und ohne Ein- / Ausstiegsmöglichkeit nach dem Turnierstart), kann der in Aussicht stehende, von der Ranglistenposition abhängige Gewinn unter Umständen überwiegend von der Geschicklichkeit des Spielers abhängen. Die ESBK prüft diese Frage auf Gesuch hin für jedes konkrete Pokerturnier. Bejaht die ESBK das Vorliegen eines Geschicklichkeitsspiels, ist bei den zuständigen Behörden abzuklären, ob allenfalls kantonale und / oder kommunale Vorschriften einzuhalten sind.

Bei der Prüfung der Gesuche bezüglich der Qualifikation von einzelnen Pokerturnieren beachtet die ESBK folgende, nicht abschliessend aufgezählte Kriterien:

  •     Anzahl von Teilnehmern
  •     Die Blinds werden in einem adäquaten Verhältnis zu der Chipsmenge bei Turnierstart festgesetzt
  •     Die Blinds werden in hinreichend langen zeitlichen Abständen und betragsmässig in angemessener Weise erhöht
  •     Die Anzahl der Gewinne(r) muss dem Turniergedanken Rechnung tragen
  •     Die Gewinne müssen proportional zur Geschicklichkeit der Spieler steigen
  •     Die Turnierdurchführung ist transparent
  •     Dem Turnier kommt ein von der Gewinnmöglichkeit unabhängiger Unterhaltungswert zu.


Die Gesuche haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  •     Personalien Veranstalter (jur. und nat. Person)
  •     Spielregeln, resp. Spielbeschreibung des Grundspiels (z. B. Texas Hold’em Limit o.ä.)
  •     Turnierreglement, welches wenigstens folgende Punkte regelt:

          o Grundspiel (z. B. Texas Hold’em Limit)
          o Minimale/Maximale Anzahl Teilnehmer
          o Anzahl Tische, maximale Sitzzahl
          o Höhe Buy-In’s
          o Höhe Fee oder Rake vom Buy-In, oder Veranstaltungsanteil
          o Anzahl Rebuy, Add On, Freeze Out o.ä.
          o Chipsmenge pro Spieler bei Start
          o allfällige Anmeldepflicht
          o Nebenveranstaltung (Sit and go, Cashgames u.a.)
          o Blindstruktur, Ante, Erhöhungskadenz
          o Preisgeldstruktur
          o Tisch- und Platzzuteilung bei Turnierstart sowie Regeln Tischauflösung während Turnier
          o Art und Weise, wie Spieler über Turnierregeln und Gewinne informiert werden
          o geografische Umschreibung der Durchführungsorte

Die Gesuche sind schriftlich einzureichen an:
Eidg. Spielbankenkommission ESBK
Eigerplatz 1
CH-3003 Bern
T +41 31 323 12 04, F +41 31 323 12 06
E-Mail

Die Prüfung der Gesuche ist kostenpflichtig. Wird ein Gesuch eingereicht, wird vorab ein Kostenvorschuss von mindestens CHF 300.00 verlangt. Nach dessen Bezahlung ist je nach Qualität des Gesuches mit einer Bearbeitungsdauer von in der Regel ein bis zwei Monaten zu rechnen. Die definitiven Kosten werden nach Aufwand und nach der Anzahl Formate berechnet.

Ein zugelassenes Pokerturnier kann mehrfach durchgeführt werden - vorausgesetzt, es wird genau nach den genehmigten Regeln gespielt.

 

Desweiteren hat die ESBK folgende Entscheide gefällt:

http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/dokumentation/mitteilungen/2008-03-27.html

 

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Im November spielen die November 9 den neuen Weltmeister aus, wer wird sich feiern lassen können?

Hier ein Überblick der November 9!